Lars Naundorf wird zu 30 Tagen Ordnungshaft verurteilt, weil er einen Politiker verleumdet habe. Naundorf hat öffentlich geäußert, dass ein Politiker für seinen privaten Vorteil das Kind Naundorfs an einer Schule angemeldet habe. Im Anschluss zog die Mutter zu dem Politiker und brach den Kontakt es Kindes zu Lars Naundorf ab.
Lars Naundorf wird zu einer weiteren Ordnungshaft, wiederum 30 Tage Dauer, verurteilt. Die Begründung: In einem Video zeigt Lars Naundorf eine E-Mail des Politikers, die im Schulamt tatsächlich zur Schulanmeldung führte. Außerden widerspricht eine Aussage des Schulleiters dem geäußerten Hergang, nach dem das Gericht Lars Naundorf verurteilte.
Weil beide Belege dem Gerichtsurteil widersprechen, wird die Haft angeordnet. Einmal rechtskräftige Urteile sind unanfechtbar.
Zu den Vorgängen im Landratsamt ermittelte der Landtag und stellt die Urteilsfindung des Gerichtes auf den Kopf. Ministerien berichten, dass es doch eine E-Mail des Politikers an das Schulamt mit der Bitte um Anmeldung des fremden Kindes gegeben hat. Die Landesregierung und ein Richter widersprechen der gerichtlichen Wertung und erklären, dass es ein Anmeldegespräch um das fremde Kind mit dem Schuldirektor gab, an dem der Bürgermeister teilnahm. Wenn das stimmt, wurde der Familienvater Lars zu Unrecht wegen Verleumdung des Bürgermeisters inhaftiert.
Im Gnadengesuch beschreibt Lars Naundorf an die Gnadenbehörde, dass diese selbst durch deren Rechercheberichte an den Landtag dafür gesorgt hat, dass sich die Verurteilung als Irrtum darstellt.
Ohne eine Begründung, zu der die Behörde aber auch nicht verpflichtet ist, lehnt die Behörde das Gnadengesuch ab. Es handelt sich dabei um dieselbe Behörde, die zuvor festgestellt hat, dass der Familie um Lars Naundorf von Behördenseite in diesem Fall Unrecht angetan wurde.
Zitat: "Wir sehen keinen Anlass für die Stattgabe eines Gnadenerweises."
Hätten Sie das gedacht? Wenn ein Bürgermeister und Mitglied im Schulausschuss privat die Leitung des Schulamts bittet, eine Amtshandlung zum privaten Vorteil vorzunehmen, ist dies kein Amtsmissbrauch. Jedenfalls dann nicht, wenn die Bitte an einem Sonntag geschrieben wurde. So sagt es das Justizministerium Sachsen-Anhalt.
Im vorliegenden Fall wurde gegen den Willen des sorgeberechtigten Vaters ein Kind an einer Schule angemeldet.
Das Landgericht Halle hat die Schulanmeldung per E-Mail durch einen nicht Sorgeberechtigten für rechtlich zulässig erklärt, obwohl der mitsorgeberechtigte Vater des betroffenen Kindes davon nichts wusste.
"Das bloße zeitliche Überziehen, wenngleich vorsätzlich,.., stellt keine Anzeichen für eine Kindesentziehung dar."
Diese Urteilsbegründung am 942. Tag der "zeitlichen Überziehung", des vollständigen Kontaktverlustes zum Kind in der Wohnung des Politikers macht ein Sorgerecht und die Würde eines liebenden Elternteils und die Rechte eines Kindes zur Makulatur.